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Seit vielen Jahren vollzieht sich auch in Deutschland ein Wandel in der Bestattungskultur. Angehörige wohnen nicht selten weit entfernt, weshalb nicht mehr die Möglichkeit besteht, sich regelmäßig am Grab einzufinden oder die Grabpflege zu übernehmen. Deshalb, aber auch aus anderen Beweggründen, entsprechen traditionelle Bestattungsformen auf herkömmlichen Friedhöfen häufig nicht mehr den persönlichen Vorstellungen und Wünschen.
Neben alternativen Bestattungsformen, wie Baumbestattung oder Seebestattung, liegen ein individueller naher Gedenkort oder eine greifbare Erinnerung auch immer häufiger im Interesse der Hinterbliebenen.
So auch oftmals der Wunsch, einen Teil der Asche des Verstorbenen bei sich zu haben oder zu tragen bspw. in Miniurnen, in Ascheschmuck oder in Form eines Erinnerungsdiamanten, so dass diese Möglichkeiten bereits seit einigen Jahren von unzähligen Bestattungsunternehmen angeboten werden, um dem Wunsch der Hinterbliebenen zu entsprechen, obgleich man sich hierbei in einer Grauzone bewegt.
Denn in Deutschland ist die Bestattungspflicht, die eine Ascheteilung und Aufbewahrung untersagt, Teil der auf Länderebene unterschiedlich geregelten Bestattungsgesetze.
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Es ist ein Selbstverständnis, dass die Würde des Menschen auch nach seinem Tod zu bewahren ist.
Es wäre jedoch wünschenswert, wenn die Achtung vor den unterschiedlichen Bedürfnisse der Trauernden, aber auch den Wünschen der Verstorbenen zu Lebzeiten, wie bereits in anderen Ländern, bspw. in den Niederlanden oder der Schweiz, auch hier in Deutschland zu mehr Akzeptanz und somit zu einem Überdenken der allgemeinen Bestattungspflicht führt, was u.a. auch die Entnahme geringfügiger Aschemengen für Erinnerungsstücke legalisieren würde. Dies fordern seit einigen Jahren u.a. bereits auch viele Bestatterverbände.
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In Bezug auf die Bestattungsart, sind Waldbestattungen in Friedwäldern und Baumbestattungen auf Friedhöfen, als Alternative zur herkömmlichen Bestattung auf einem Friedhof, deutschlandweit erlaubt. Seebestattungen oder das Verstreuen der Asche auf hierfür geschaffenen Wiesen, unter bestimmten Voraussetzungen, wiederum nur in einigen Bundesländern. Bremen ist jedoch das einzige Bundesland in dem man seit 2015, jedoch auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die Asche im eigenen Haus aufbewahren oder auf dem eigenen Privatgrundstück verstreuen darf. Die Three of Life Bestattung, bei der aus der Asche des Verstorbenen in den Niederlanden ein Baum gezüchtet wird, der dann hier in DE auf dem eigenen Grundstück gepflanzt werden kann, wird von hierfür zertifizierten Bestattern ebenfalls angeboten und darf, als alternative Bestattungsmöglichkeit, ebenso in Deutschland praktiziert werden.
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Für Miniurnen oder Ascheanhänger werden nur sehr geringe Mengen Asche benötigt ( 1 – 3 g). Zumeist wird dies dem Humanbereich zugeordnet und demzufolge geduldet, insbesondere da die Entnahme solch geringer Aschemengen, außer in Brandenburg, in den Bestattungsgesetzen der Länder juristisch nicht eindeutig geregelt ist.
Letztlich ist auch zu bedenken, dass zum einen, auf Grund der technischen Gegebenheiten der meisten Krematorien, eine hundertprozentige Verfüllung der Asche in die Urne ohnehin nicht gewährleistet werden kann, als auch, dass einem Teil der Asche der Sarg oder die Kleidung zuzuschreiben sind.
Demzufolge lässt sich eine Unvereinbarkeit mit der Bestattungspflicht, auf Grund solch geringer Aschemengen, schwer ableiten, so dass dies nachweislich eine bereits geduldete Praxis ist, von der die damit verbundenen Angebote unzähliger Bestattungsunternehmen, auch auf Ihren Webseiten, zeugen.
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Trotz dessen obliegt die diesbezügliche Entscheidung, dem zu Lebzeiten vom Verstorbenen getroffenen Wunsch oder dem Wunsch der Hinterbliebenen zu entsprechen, stets beim jeweiligen Bestatter und dem jeweiligen Krematorium. Letzteres kann dann dem Bestattungsunternehmen, vor dem dauerhaften Verschließen der Urne, die geringfügige Aschemenge gesondert aushändigen.
Hinweis: Die Miniurnen in unseren Andenken, in die Sie oder Ihr Bestatter die kleine Aschemenge selbst einfüllen, können ebenso dauerhaft versiegelt werden.
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Oftmals wird auch der Weg der Asche über das Ausland mit vielfältigen Möglichkeiten gewählt, obgleich bei einer Rückführung nach Deutschland, selbst bei dort mit Asche gefertigten Erinnerungsstücken, streng genommen wieder der Bestattungszwang greift, so dass man sich auch hier wieder in der beschriebenen Grauzone bewegt.
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Sollte der Wunsch nach einem besonderen Andenken mit Asche bestehen, tauschen Sie sich bitte rechtzeitig zu den Möglichkeiten mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen aus und haben Verständnis, wenn man Ihrem Wunsch ablehnend gegenübersteht bzw. ihm nicht vollumfänglich entsprechen kann. ( für Erinnerungsdiamanten bspw. wird mehr Asche benötigt, von 50 - 500 g )
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Alternativ kann auch eine Haarsträhne, ein Teil des Lieblingshemdes oder ein Teil der Graberde in die Miniurne Ihres ganz persönlichen Andenkens eingefügt werden oder wir erschaffen Ihr Andenken ohne Miniurne, ausschließlich mit den persönlichen Erinnerungselementen. Letztlich kann bspw. eine Haarlocke auch direkt eingearbeitet werden. Auch für unsere Handschmeichler bieten sich viele Möglichkeiten eine einzigartige, ganz persönliche, Erinnerung zu erschaffen.
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Da wir auch Tierandenken fertigen, weisen wir darauf hin, dass es hier in Bezug auf die Asche keine rechtlichen Einschränken gibt, so dass diese unproblematisch in Miniurnen gefüllt werden kann und uns auch eine direkte Einarbeitung in das jeweilige Andenken möglich ist.
Seit vielen Jahren vollzieht sich auch in Deutschland ein Wandel in der Bestattungskultur. Angehörige wohnen nicht selten weit entfernt, weshalb nicht mehr die Möglichkeit besteht, sich regelmäßig am Grab einzufinden oder die Grabpflege zu übernehmen. Deshalb, aber auch aus anderen Beweggründen, entsprechen traditionelle Bestattungsformen auf herkömmlichen Friedhöfen häufig nicht mehr den persönlichen Vorstellungen und Wünschen.
Neben alternativen Bestattungsformen, wie Baumbestattung oder Seebestattung, liegen ein individueller naher Gedenkort oder eine greifbare Erinnerung auch immer häufiger im Interesse der Hinterbliebenen.
So auch oftmals der Wunsch, einen Teil der Asche des Verstorbenen bei sich zu haben oder zu tragen bspw. in Miniurnen, in Ascheschmuck oder in Form eines Erinnerungsdiamanten, so dass diese Möglichkeiten bereits seit einigen Jahren von unzähligen Bestattungsunternehmen angeboten werden, um dem Wunsch der Hinterbliebenen zu entsprechen, obgleich man sich hierbei in einer Grauzone bewegt.
Denn in Deutschland ist die Bestattungspflicht, die eine Ascheteilung und Aufbewahrung untersagt, Teil der auf Länderebene unterschiedlich geregelten Bestattungsgesetze.
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Es ist ein Selbstverständnis, dass die Würde des Menschen auch nach seinem Tod zu bewahren ist.
Es wäre jedoch wünschenswert, wenn die Achtung vor den unterschiedlichen Bedürfnisse der Trauernden, aber auch den Wünschen der Verstorbenen zu Lebzeiten, wie bereits in anderen Ländern, bspw. in den Niederlanden oder der Schweiz, auch hier in Deutschland zu mehr Akzeptanz und somit zu einem Überdenken der allgemeinen Bestattungspflicht führt, was u.a. auch die Entnahme geringfügiger Aschemengen für Erinnerungsstücke legalisieren würde. Dies fordern seit einigen Jahren u.a. bereits auch viele Bestatterverbände.
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In Bezug auf die Bestattungsart, sind Waldbestattungen in Friedwäldern und Baumbestattungen auf Friedhöfen, als Alternative zur herkömmlichen Bestattung auf einem Friedhof, deutschlandweit erlaubt. Seebestattungen oder das Verstreuen der Asche auf hierfür geschaffenen Wiesen, unter bestimmten Voraussetzungen, wiederum nur in einigen Bundesländern. Bremen ist jedoch das einzige Bundesland in dem man seit 2015, jedoch auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die Asche im eigenen Haus aufbewahren oder auf dem eigenen Privatgrundstück verstreuen darf. Die Three of Life Bestattung, bei der aus der Asche des Verstorbenen in den Niederlanden ein Baum gezüchtet wird, der dann hier in DE auf dem eigenen Grundstück gepflanzt werden kann, wird von hierfür zertifizierten Bestattern ebenfalls angeboten und darf, als alternative Bestattungsmöglichkeit, ebenso in Deutschland praktiziert werden.
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Für Miniurnen oder Ascheanhänger werden nur sehr geringe Mengen Asche benötigt ( 1 – 3 g). Zumeist wird dies dem Humanbereich zugeordnet und demzufolge geduldet, insbesondere da die Entnahme solch geringer Aschemengen, außer in Brandenburg, in den Bestattungsgesetzen der Länder juristisch nicht eindeutig geregelt ist.
Letztlich ist auch zu bedenken, dass zum einen, auf Grund der technischen Gegebenheiten der meisten Krematorien, eine hundertprozentige Verfüllung der Asche in die Urne ohnehin nicht gewährleistet werden kann, als auch, dass einem Teil der Asche der Sarg oder die Kleidung zuzuschreiben sind.
Demzufolge lässt sich eine Unvereinbarkeit mit der Bestattungspflicht, auf Grund solch geringer Aschemengen, schwer ableiten, so dass dies nachweislich eine bereits geduldete Praxis ist, von der die damit verbundenen Angebote unzähliger Bestattungsunternehmen, auch auf Ihren Webseiten, zeugen.
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Trotz dessen obliegt die diesbezügliche Entscheidung, dem zu Lebzeiten vom Verstorbenen getroffenen Wunsch oder dem Wunsch der Hinterbliebenen zu entsprechen, stets beim jeweiligen Bestatter und dem jeweiligen Krematorium. Letzteres kann dann dem Bestattungsunternehmen, vor dem dauerhaften Verschließen der Urne, die geringfügige Aschemenge gesondert aushändigen.
Hinweis: Die Miniurnen in unseren Andenken, in die Sie oder Ihr Bestatter die kleine Aschemenge selbst einfüllen, können ebenso dauerhaft versiegelt werden.
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Oftmals wird auch der Weg der Asche über das Ausland mit vielfältigen Möglichkeiten gewählt, obgleich bei einer Rückführung nach Deutschland, selbst bei dort mit Asche gefertigten Erinnerungsstücken, streng genommen wieder der Bestattungszwang greift, so dass man sich auch hier wieder in der beschriebenen Grauzone bewegt.
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Sollte der Wunsch nach einem besonderen Andenken mit Asche bestehen, tauschen Sie sich bitte rechtzeitig zu den Möglichkeiten mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen aus und haben Verständnis, wenn man Ihrem Wunsch ablehnend gegenübersteht bzw. ihm nicht vollumfänglich entsprechen kann. ( für Erinnerungsdiamanten bspw. wird mehr Asche benötigt, von 50 - 500 g )
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Alternativ kann auch eine Haarsträhne, ein Teil des Lieblingshemdes oder ein Teil der Graberde in die Miniurne Ihres ganz persönlichen Andenkens eingefügt werden oder wir erschaffen Ihr Andenken ohne Miniurne, ausschließlich mit den persönlichen Erinnerungselementen. Letztlich kann bspw. eine Haarlocke auch direkt eingearbeitet werden. Auch für unsere Handschmeichler bieten sich viele Möglichkeiten eine einzigartige, ganz persönliche, Erinnerung zu erschaffen.
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Da wir auch Tierandenken fertigen, weisen wir darauf hin, dass es hier in Bezug auf die Asche keine rechtlichen Einschränken gibt, so dass diese unproblematisch in Miniurnen gefüllt werden kann und uns auch eine direkte Einarbeitung in das jeweilige Andenken möglich ist.